Tacheles

Einzelabgeordnete

Laut Gesetz sind die Stimmen aller deutschen wahlberechtigten Bürger gleich viel wert. Das trifft jedoch nur zu, wenn auch alle von ihnen gewählten Abgeordneten über dieselben Rechte verfügen.

Doch im deutschen Parlament sind manche gleicher als andere.

Hat eine Partei mindestens fünf Prozent aller Parlamentssitze errungen, kann sie eine Fraktion bilden, mit weniger als fünf Prozent immerhin noch eine Gruppe. Stellt sie nur ein oder zwei Abgeordnete, steht ihr nicht einmal diese Möglichkeit offen. Dies hat gravierende Auswirkungen, denn laut Geschäftsordnung des deutschen Bundestages verfügt nur eine Fraktion in vollem Maße über alle parlamentarischen Rechte, kann also unbeschränkt Gesetzesinitiativen einbringen, Fragen an die Regierung richten und Ausschußarbeit leisten.

Die Rechte fraktionsloser Abgeordneter sind demgegenüber erheblich eingeschränkt. Einzelabgeordnete dürfen keine Gesetzesinitiativen einbringen. Sie dürfen kein Debattenthema auf die Tagesordnung setzen. An Ausschüssen dürfen sie nur beratend, ohne Stimmrecht, teilnehmen, dürfen also nicht über die von den Ausschüssen eingebrachten Gesetzesentwürfe abstimmen. Sie dürfen keinem Ausschuß vorsitzen. Sie dürfen keine parlamentarischen Anfragen stellen. In den sogenannten Fünf- und Zehnminutenrunden dürfen sie nur drei Minuten reden, in Debatten von fünf Stunden Länge nur zehn Minuten. Sie haben keinen Anspruch auf einen Platz mit Schreibmöglichkeit. Unabhängig davon, ob sie einer Partei angehören oder parteilos sind, dürfen sie nur für sich selbst sprechen.

Begründet wird dies damit, daß Einzelabgeordnete nicht die Möglichkeit haben sollen, die Arbeit des Parlamentes zu behindern, indem sie zum Beispiel überflüssige Anträge stellen oder das Plenum zwingen, über unwichtiges zu debattieren. Als ob Abgeordnete der Fraktionen dazu nicht mindestens ebenso fähig wären.

Fazit: Die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages verletzt den Grundsatz der Gleichheit aller Stimmen und der Gleichberechtigung aller Abgeordneten und verstößt damit gegen geltendes Recht.