Tacheles

Hitlers Konkordat

Am 11. Februar 1929 schließen Benito Mussolini und der Kardinal-Staatssekretär Pietro Gasparri im päpstlichen Palast, dem Lateran, einen Vertrag, der den italienischen Faschisten eine Steigerung ihres Ansehens in der Welt und der Kurie gewaltige finanzielle Vorteile sichert. Der Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer schickt ein Glückwunschtelegramm und prophezeit Mussolini, sein Name werde in goldenen Buchstaben in die Geschichte der katholischen Kirche eingehen. Dieser Lateranvertrag wird später das Vorbild für den Vertrag mit Hitler.

Papst Pius XI. plädiert 1931 für ein Zusammengehen der katholischen Zentrumspartei und der katholischen Bayerischen Volkspartei mit den Nationalsozialisten. Nach der Wahl 1932 beunruhigen den Kardinalstaatssekretär Pacelli (später Papst Pius XII.) nicht die 120 Mandate der Nationalsozialisten, sondern die 11 der Kommunisten. Er möchte mithelfen, daß die Nationalsozialisten den „Kulturbolschewismus von Deutschland fernhalten“. Entsprechend gibt Papst Pius XI. die Zentrumspartei preis und der Päpstliche Kammerherr Franz von Papen beseitigt im Sommer 1932 als Reichskanzler die sozialdemokratische Regierung Braun/Severing, hebt das Verbot von SA und SS auf und bereitet damit der „jungen kämpferischen Freiheitsbewegung“, also Hitler, den Weg zur Macht.

Nachdem Hitler bekommen hatte, was er wollte, mußte der Papst für seine tatkräftige Hilfe bei der Machtergreifung belohnt werden. Pius XI., der Hitler bereits wiederholt für sein Verbot der Kommunistischen Partei gedankt hatte, war beglückt, als am 10. April 1933 Franz von Papen und Hermann Göring bei ihm erschienen und er den Mann sehen durfte, der „kompromißlos gegen den Kommunismus kämpft“. Am 20. Juli 1933 wurde Adolf Hitler vom Papst mit Glanz und Gloria zur Staatsaudienz empfangen. Ergebnis des Treffens war das Konkordat, der Staatsvertrag zwischen Deutschland und dem Vatikan.

Das Konkordat war Hitlers erster völkerrechtlicher Vertrag. Noch dazu mit dem Papst. Es verlieh ihm in aller Welt Legitimität. Nach Mussolini konnte Konrad Adenauer nun also auch Hitler gratulieren, wobei er gleich seine zahlreichen Verdienste für die Nazipartei aufzählte.

In diesem Konkordat verpflichtete sich Deutschland, die Kirchensteuern von seinen Bürgern zu erheben – jährlich 450 Millionen Reichsmark. Außerdem gestand es der katholischen Kirche großen innen- und außenpolitischen Spielraum zu. Insgesamt fielen zwei Drittel aller Artikel zugunsten der Kirche aus. Der Vatikan verpflichtete sich dafür, sich nicht in die deutsche Staatspolitik einzumischen. Das Konkordat enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll mit Abmachungen für den Fall, daß die Wehrpflicht in Deutschland eingeführt wurde. Dieses erwies sich jedoch als unnötig, da das deutsche Episkopat ohnehin sofort zu Hitler umschwenkte.

Wie es weiterging, ist bekannt: Der Papst ließ sich vom Massenmord an den Juden nicht um den Schlaf bringen, sah ein, daß diesem auch nichtarische Katholiken zum Opfer fallen mußten, da die Taufe jüdisches Blut nicht reinwaschen kann, sprach von Menschen „die manchmal sogar ohne eigenes Verschulden zur Ausrottung bestimmt sind“. Detailreiche Berichte über die Konzentrationslager ignorierte er ebenso wie Bitten um Hilfe und Intervention. Und nach Kriegsende finanzierte der Vatikan 22 Flüchtlingsorganisationen – für Nazis. Nur die Bombardements der Alliierten in Italien irritierten ihn, da die Aktien und Obligationen des Vatikan dadurch in ihrem Wert gemindert wurden.

Warum ich diese ollen Kamellen ausgrabe?
Ganz einfach: Dieser Staatsvertrag wurde in den Bestand des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland übernommen.

Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, läßt sie sicherheitshalber gleich durch den Arbeitgeber von Lohn und Gehalt einbehalten, und treibt sie notfalls auch mit seinen Vollstreckungsbeamten ein. Bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner der Kirche angehört, wird die Kirchensteuer nach dem Ehepartner berechnet, von dem mehr zu holen ist, auch wenn dieser kein Christ ist. Die zu mehr als der Hälfte konfessionslosen Arbeitslosen in Deutschland müssen von dem Almosen, daß die Diätenschmarotzer ihnen gnädigerweise zubilligen, auch noch Kirchensteuer zahlen. Möchte man aus der Kirche austreten, muß man sich zum Amtsgericht begeben, in gewissen Bundesländern Gebühren bezahlen und Schikanen über sich ergehen lassen.

Der Staat zahlt die Gehälter der Bischöfe, die denen eines Ministerpräsidenten entsprechen. Der Staat trägt einen Großteil der Kosten für Kirchentage, kirchliche Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser.

All dies ist verfassungswidrig. Insbesondere angesichts der zunehmenden Radikalisierung der katholischen Kirche müssen die Privilegien der katholischen Kirche dringend beseitigt werden. Das Festhalten an Opus Dei, dessen Gründer sogar heiliggesprochen wurde, die Hintertreibung des UN-Kindergipfels und von UN-Konferenzen, die die Rechte von Minderheiten, Kindern und Frauen anstreben ... all dies macht die katholische Kirche zu einer Organisation, die Menschenrechts- und Verfassungshüter genau beobachten sollten, nicht aber zu einer, der man umfassende und verfassungswidrige Privilegien einräumen kann.

Der deutsche Kardinal Ratzinger, aussichtsreichster Anwärter auf den Papstthron, wird nicht müde, den Anspruch der römisch-katholischen Kirche auf die einzig wahre Wahrheit zu verkündigen. Im September 2000 verlas der Papst Ratzingers Erklärung „Dominus Jesus“, die ebenfalls den Absolutheitsanspruch des Vatikans bekräftigt. Wer behauptet, es gebe nur eine richtige Weltanschauung und dies sei die eigene, macht sich einer unglaublichen Menschenverachtung schuldig. Er verstößt gegen die Menschenrechte und gegen die Verfassungen aller demokratischen Staaten.