Art. 21 GG weist den Parteien die Aufgabe zu, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Nicht nur wirken die heutigen Parteien keineswegs am politischen Diskurs mit, da sie sich um klare inhaltliche Definitionen, um konkrete Profile und Aussagen drücken. Vor allem haben sie sich de facto mittlerweile das Monopol auf die Politik gesichert. Dank dieses Machtmonopols ist es ihnen gelungen, die Demokratie zu blockieren und die Politik zum jahrelangen Stillstand zu zwingen. Der Aufstieg in diese diktatorische Position stand ihnen dadurch offen, daß im Parlamentarischen Rat, also bei den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“, die Angst vor einer Willensäußerung des Volkes größer war als der Wunsch nach Demokratie. Deshalb legten sie fest, daß der Kanzler von der Parlamentsmehrheit gewählt wird. Dadurch ist die Gewaltenteilung de facto aufgehoben. Denn laut Verfassung soll die Legislative die Exekutive kontrollieren, doch infolge der Kanzlerwahl durch die Parlamentsmehrheit sitzt die Mehrheit der Legislative mit der Exekutive in einem Boot. Die Kontrolle wird damit auf die Minderheit der Legislative beschränkt – eine höchst unwirksame Lösung, wie wir alle aus Erfahrung wissen.
Durch diese Verschmelzung der Exekutive mit dem Großteil der Legislative wird die Politik kurzatmig: Gedacht und entschieden werden darf nur noch in Wahlperioden. Langfristige, also vor allem soziale und Umweltaufgaben, bleiben naturgemäß auf der Strecke. Eine weitere Folge dieses verfassungswidrigen Konglomerats besteht darin, daß der Exekutive-Legislative-Schmelztiegel über die Besetzung der anderen demokratischen Institutionen entscheidet: Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundesverfassungsgericht usw. Dadurch haben die Tentakel der Parteiführer alle für einen demokratischen Staat wichtigen Organisationen im Griff, bis hin zu Medien und Hochschulen. Doch nicht nur innerhalb der demokratischen, Informations- und Bildungsinstitutionen kommt es zur Konzentration der Macht in der Hand einer oder einiger weniger Parteien. Derselbe Konzentrationsprozeß läuft auch innerhalb der Parteien ab. Parteien sind schon lange keine pluralistischen, demokratischen Organisationen mehr. Vielmehr gibt es jeweils eine Handvoll Männer, die alles entscheiden. Alle anderen Parteimitglieder sind lediglich eine gleichgeschaltete Masse zum Zwecke der Scheinlegitimation. Selbst parteiinterne Kritiker werden instrumentalisiert: Sie verleihen der Inszenierung der abgekarteten Spiele (vermeintliche) Glaubwürdigkeit und sorgen für Medienpräsenz.
Neben der Kanzlerwahl durch das Parlament statt das Volk – und mit dieser untrennbar verbunden – ist die Fünfprozenthürde die zweite Säule der Parteiendiktatur. Mit einer Direktwahl des Kanzlers wäre auch die Fünfprozenthürde überflüssig. Dann könnten kleine Gruppen ins Parlament einziehen, die im Gegensatz zu den großen Parteien tatsächlich die Interessen der Bevölkerung vertreten: „Die Grauen“, NGO-Vertreter, unabhängige (!) Wissenschaftler, engagierte Bürger. Menschen eben, die am Wohlergehen der Menschen interessiert sind.
Hauptinstrument für diese beiden Tragpfeiler des Machtmonopols der Parteien ist die Fraktionsdisziplin. Dieses Machtinstrument steht im Widerspruch zu Art. 38 GG. Diesem Artikel zufolge sind Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Es widerspricht auch der Geschäftsordnung des Bundestages (§ 13 Abs. I): „Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.“ Die Fraktionsdisziplin – die eigentlich Parteidisziplin heißen sollte, da sie nicht auf die Fraktionsmitglieder beschränkt ist – macht alle parteiinternen Kritiker von vornherein unglaubwürdig. Denn in aller Regel endet ihre Kritik schlagartig, sobald im Parlament abgestimmt wird. Dann gibt es nur noch eine Masse ihrem Führer ängstlich gehorchender Menschen. Damit niemand vergißt, ängstlich zu gehorchen, wird gelegentlich ein Exempel statuiert und ein Parteimitglied als „Abweichler“ und „Parteifeind“ abgestempelt und wirkungsvoll aus der Parteiarena gedrängt. Daher stimmen auch ansonsten intelligent und kritisch erscheinende Parlamentarier immer wieder wider besseres Wissen Anträgen im Sinne der Fraktionsdisziplin zu oder enthalten sich, statt mit einem konsequenten „Nein“ zu stimmen. Ist das bißchen Macht das wirklich wert? Es scheint so. Doch wenn es nur noch um Macht geht, ist nicht die Umsetzung eines politischen Programmes Maßstab des Erfolges, erst recht nicht das Wohlergehen der Menschen, sondern nur noch die Inszenierung der politischen Show, die Befriedigung der Medien.
Von innen, aus den Parteien heraus, kann dieses System seiner Natur nach nicht erneuert werden. Daß sie zur langfristigen, verantwortungsvollen politischen Gestaltung unfähig sind, haben die Parteien nun wirklich hinlänglich bewiesen.
Um eine zukunftsfähige Politik zu ermöglichen, muß zunächst die Verfassung geändert werden: Exekutive und Legislative müssen entkoppelt werden. Wir brauchen eine Legislative, die an Wohlergehen und Zukunft der Menschen interessiert ist und die Exekutive zu hundert Prozent und wirkungsvoll kontrolliert. Eine solche Legislative ist jedoch nur möglich, wenn erstens das Volk seinen Kanzler selbst wählt und dabei zwischen mehreren echten Alternativen wählen kann, zweitens durch Abschaffung der Fünfprozenthürde und der Fraktionsdisziplin parlamentarischer Pluralismus geschaffen wird, und drittens ein Plebiszit die Legislative ständig an ihre Verantwortung erinnert.